Platz- & Spielordnung

Die Platz- und Spielordnung soll dazu beitragen, den Spielbetrieb geordnet zu regeln damit Nachteile und Missverständnisse vermieden werden.

1. Allgemeines

1.1. Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot.
1.2. Die Anlage und die Ausstattung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, damit sich alle Mitglieder und Gäste nachhaltig beim TV Gmünd wohl fühlen.
1.3. Das Betreten der Tennisanlage ist nur Mitgliedern, Angehörigen, Freunden, Gästen und Abonnenten (Tennishalle) gestattet und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
1.4. Hunde dürfen nur ausnahmsweise mitgebracht werden und müssen in jedem Fall an der Leine geführt werden.
1.5. Das Betreten der Umkleideräume und das Clubhaus sind mit Sandplatzschuhe untersagt.
1.6. Zur Unterbringung von Tennisschuhen/Kleidung können Spinde angemietet werden, Erwachsene 20,- und Jugendliche 10,- EUR pro Jahr.
1.7. Tennistaschen und Tennisschuhe dürfen nicht auf den Tischen und auch sonst nicht behindernd oder gefährdend abgestellt werden.
1.8. Eltern haften auf der gesamten Tennisanlage, in der Tennishalle und im gesamten Clubhausbereich für ihre Kinder.

2. Spielberechtigung

2.1. Spielberechtigt auf den Plätzen sind alle ordentlichen Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.
2.2. Ein passives Mitglied darf nur max. 3-mal pro Saison auf der Anlage spielen. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird automatisch der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder fällig (der bereits bezahlte Beitrag für „Passive Mitglieder“ wird angerechnet).
2.3. Es darf nur in angemessener Tenniskleidung gespielt werden. Es ist nicht erlaubt, mit unbedecktem Oberkörper zu spielen.
2.4. Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Sandplätze (keine Stollen/Rippenprofile) betreten werden.

3. Platzbelegung

3.1. Jedes Mitglied hat nur dann das Recht auf der Anlage zu spielen, wenn zuvor eine ordnungsgemäße Platzbuchung über das Online-Portal https://app.tennis04.com/de/gd/willkommen) vorgenommen wurde.
3.2. Die Reservierung kann immer nur für den aktuellen Tag vorgenommen werden.
3.3. Bei Belegung der Plätze ohne entsprechende Buchung kann eine sofortige Ablösung erfolgen.
3.4. Die Spieldauer beträgt 1 Stunde. Inbegriffen in dieser Zeit sind das Wässern des Platzes (wenn notwendig) vor dem Spiel und das anschließende Abziehen des Platzes nach dem Spiel. Eine weitere Stunde kann erst gebucht werden, wenn die erste Stunde abgelaufen ist.
3.5. Die Belegung von Plätzen für den Trainingsbetrieb erfolgt durch den Trainer und kann auch mehrere Tage im Voraus vorgenommen werden.

4. Gastspielregelung

4.1. Gäste sind Tennisspieler, die i.d.R. nicht in Schwäbisch Gmünd wohnen. Sie sind spielberechtigt, wenn sie von einem aktiven Mitglied eingeladen sind.
4.2. Gastspieler sind vor Spielbeginn bei der Platzbuchung im Online-Portal des TV Schwäbisch Gmünd durch das Mitglied einzutragen.
4.3. Die Gastgebühr beträgt pro Tag 10,- EUR. Nach Saisonende werden die Gaststunden dem Mitglied in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen.
4.4. Ausnahmen werden nur durch den Vorstand genehmigt.

5. Hallenordnung

5.1. Diese Hallenordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Spieler und dem Verein durch die Buchung zustande kommt. Bitte beachten Sie diese Regelung um Missverständnissen vorzubeugen.
5.2. Die Benutzung der Hallenplätze ist ganzjährig nur nach vorheriger Buchung über das Onlinesystem gestattet. Personen die ohne eine Registrierung spielen, müssen mit einer Anzeige rechnen.
5.3. Eine Buchung der Tennishalle kann maximal 14 Tage im Voraus erfolgen.
5.4. In der Tennishalle dürfen nur Hallenschuhe mit glatten Sohlen getragen werden, Profilsohlen sind nicht gestattet. Bitte wechseln Sie ihre Schuhe in den Umkleidekabinen oder dem Vorraum. Keinesfalls sollte mit angezogenen Hallenschuhen vom Parkplatz durch den Außenbereich in die Halle gegangen werden. Bitte betreten Sie den Spielbereich nur mit sauberen Hallenschuhen!
5.5. Begleitpersonen können die Halle mit Tennisschuhen, hellen und sauberen Sportschuhen, Socken oder Fliz-Überzieher betreten. Sie müssen sich allerdings auf den dafür vorgesehenen Bänken am Spielfeldrand aufhalten.
5.6. Offene Getränke und Speisen dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden, bei einem Schaden, mit einer Reinigungspauschale von mindestens 150,- EUR geahndet.
5.7. Bitte lassen Sie keine leeren Flaschen oder Müll auf den Plätzen zurück. Ein Mülleimer befindet sich in jeder Halle.
5.8. Rauchen ist in der Tennishalle und in den anderen Räumen generell verboten.
5.9. Sollten reservierte Hallenplätze für eine Veranstaltung/Verbandsspiele benötigt werden, erhält der Mieter rechtzeitig Nachricht. Die ausfallenden Stunden werden rückvergütet.
5.10. Alle aktiven Mitglieder können während der Sommersaison unsere Tennishalle kostenlos benutzen (beachte Punkt 4.2). Die Gebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten (ausgenommen Lichtkosten). Spielt ein Mitglied mit einem Gast gelten auch hier die Gastspielregelungen.
5.11. Für die Reservierung von Abo-Stunden gibt es ab der Saison 2023 insgesamt 3 Phasen:

  • Phase 1: Mitglieder mit Abo-Stunden des Vorjahres und Trainingsbetrieb
    In der Zeit vom 01.05. bis 31.05. erhalten alle Abonnenten des Vorjahres und das Trainerteam ein besonderes Frühbuchsrecht. Alle Abostunden können in die darauffolgende Wintersaison übernommen werden. Die berechtigten Personen werden per Email informiert. Erfolgt eine Rückmeldung, sind die Buchungen im Onlineportal vorzeitig ersichtlich. Bleibt eine Rückmeldung aus, erlischt das Frühbuchsrecht.
  • Phase 2: Mitglieder ohne bisherige Abo-Stunden
    In der Zeit vom 01.06. bis 30.06. erhalten alle Mitglieder des TV Schwäbisch Gmünd per Email den Hinweis auf ein Frühbuchs-Recht. Alle, in dieser Phase ab dem 01.10. im Onlineportal verfügbaren Zeiten können reserviert werden.
  • Phase 3: Gastspieler mit Abo-Stunden des Vorjahres
    In der Zeit vom 01.07. bis 31.08. erhalten alle Gastspieler-Abonnenten der Vorsaison per Email die Möglichkeit, ihr Abo auch in der darauffolgenden Wintersaison verbindlich zu reservieren, sofern es nach Ablauf der oben genannten Phase 1 und 2 noch verfügbar sein sollte.

6. Gebührenordnung

6.1. Hallengebühren
Der TV Schwäbisch Gmünd hat für den Spielbetrieb der Tennishalle insgesamt zwei Phasen definiert:
-> Wintersaison: 01.10. bis zum 30.04. des darauffolgenden Jahres
-> Sommersaison: 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres

Grundsätzlich ist die Benutzung der Tennishalle für alle Spieler kostenpflichtig. Eine Ausnahme besteht während der Sommersaison. Hier spielen Vereingsmitglieder des TV Schwäbisch Gmünd kostenfrei.

Die Platzmiete wird dem reservierenden Spieler in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung für Einzelstunden erfolgt immer zum 31.12. und zum 30.04. In allen aufgeführten Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Der TV Schwäbisch Gmünd definiert folgende Spielergruppen und legt die Preise dafür fest:

Kategorie Abgerechnet als
Mitglied des TV Schwäbisch Gmünd Mitglied
Passives Mitglied des TV Schwäbisch Gmünd Gast
Nicht-Mitglied des TV Schwäbisch Gmünd Gast
Kooperation mit der Firma BOSCH Gast
Mannschaftspieler TV Schwäbisch Gmünd Mitglied / ab 22 Uhr frei

Für Mitglieder des TV Schwäbisch Gmünd wird in der Tennishalle folgende Platzmiete berechnet:

Uhrzeit Kosten
07:00 bis 16:00 Uhr 16,00 Euro
16:00 bis 22:00 Uhr 21,00 Euro
22:00 bis 23:00 Uhr 16,00 Euro

Für Gäste des TV Schwäbisch Gmünd wird folgende Platzmiete berechnet:

Uhrzeit Kosten
07:00 bis 16:00 Uhr 20,00 Euro
16:00 bis 22:00 Uhr 25,00 Euro
22:00 bis 23:00 Uhr 20,00 Euro

6.2. Abo-Stunden

Während der Wintersaison können regelmäßig wiederkehrende Abostunden gebucht werden. Regelmäßig wiederkehrend wird wie folgt definiert:
-> jede Woche mindestens eine Stunde
-> immer 14-tägig mindestens eine Stunde

Ein Abo erstreckt sich grundsätzlich immer in der Zeit vom 01.10. bis 30.04. des darauffolgenden Jahres (Wintersaison). Von diesem Abo-Zeitraum kann individuell nach Rücksprache mit der Vereinsführung abgewichen werden. In diesem Fall werden die Gebühren anteilig berechnet.

Ein Abo kann je nach Jahreskalender entweder 30 oder 31 Spieltage umfassen. Bei 14-tägigen Abos umfasst es 14 oder 15 Spieltage.

Für Mitglieder des TV Schwäbisch Gmünd wird folgende Abo-Gebühr berechnet:

Uhrzeit Kosten (30 bzw. 31 Spieltage)
07:00 bis 16:00 Uhr 375 Euro bzw. 387,50 Euro
16:00 bis 22:00 Uhr 570 Euro bzw. 589,00 Euro
22:00 bis 23:00 Uhr 375 Euro bzw. 387,50 Euro

Für Gäste des TV Schwäbisch Gmünd wird folgende Abo-Gebühr berechnet:

Uhrzeit Kosten
07:00 bis 16:00 Uhr 495 Euro bzw. 511,50 Euro
16:00 bis 22:00 Uhr 690 Euro bzw. 713 Euro
22:00 bis 23:00 Uhr 495 Euro bzw. 511,50 Euro

Die Abrechnung erfolgt immer zum 15.10. und ist im Voraus zu entrichten.

6.3. Hallenmiete bei Trainerstunden
Trainingsstunden von Mitgliedern, welche über die offizielle Tennisschule des TV Schwäbisch Gmünd in Anspruch genommen werden, setzen sich wie folgt zusammen:
-> Hallenmiete für Einzel- oder Gruppentraining
-> Trainerhonorar (gemäß Gebührenordnung der Tennisschule)

Die Hallenmiete für die gesamte Wintersaison beträgt für eine 60-minütige Trainerstunde 80 Euro pro Spieler. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Einzel- oder Gruppentraining handelt und zu welcher Tageszeit das Training in Anspruch genommen wird.

Trainingsdauer (Gruppen- oder Einzeltraining) Kosten
60 Minuten 80 Euro
90 Minuten 120 Euro
120 Minuten 160 Euro

Findet das Training nur 14-tägig statt, halbiert sich der Pauschalbetrag entsprechend. Die Abrechnung erfolgt immer zum 31.12.

Der TV Schwäbisch Gmünd ist ausschließlich für die Abrechnung der Hallenmiete verantwortlich. Das Trainerhonorar wird separat in Rechnung gestellt.

Trainingsstunden von Gastspielern werden als Abo-Stunden für Gäste abgerechnet.

6.4. Lichtgeld
Zusätzlich zur jeweiligen Platzmiete und Abo-Gebühr sind bei Bedarf Lichtgebühren zu entrichten. Diese werden vor Ort über den jeweiligen Licht-Automat abgerechnet. Die Lichtgebühr beträgt 1 Euro für das jeweilige Intervall, wobei ein Intervall 15 Minuten umfasst.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Der TV Schwäbisch Gmünd haftet gegenüber seinen Mitgliedern nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Für andere Schäden (Sachschäden, Unfälle, Diebstahl etc.) haftet der Verein nicht. Fälle von Diebstahl sind jedoch dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
7.2. Alle Mitglieder dürfen und sollen auf die Einhaltung dieser Ordnung achten. Vorstandsmitglieder sind gegenüber allen Mitgliedern und Besuchern der Anlage weisungsberechtigt. Wenn es geboten erscheint, können die Vorstandsmitglieder ein sofortiges Platzverbot aussprechen (Ausüben des Hausrechts).
7.3. Diese Platz- und Spielordnung ist für alle Mitglieder, Gäste und Besucher verbindlich und wird mit Vereinseintritt oder mit dem Betreten des Clubgeländes anerkannt.

Zuwiderhandlungen sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen.

Schwäbisch Gmünd, den 01.04.2023