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Platz- und Spielordnung

Home Über unsPlatz- und Spielordnung

Die Platz- und Spielordnung soll dazu beitragen, den Spielbetrieb geordnet zu regeln damit Nachteile und Missverständnisse vermieden werden.

  1. Allgemeines
    • Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot.
    • Die Anlage und die Ausstattung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, damit sich alle Mitglieder und Gäste nachhaltig beim TV Gmünd wohl fühlen.
    • Das Betreten der Tennisanlage ist nur Mitgliedern, Angehörigen, Freunden, Gästen und Abonnenten (Tennishalle) gestattet und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
    • Hunde dürfen nur ausnahmsweise mitgebracht werden und müssen in jedem Fall an der Leine geführt werden.
    • Das Betreten der Umkleideräume und das Clubhaus sind mit Sandplatzschuhe untersagt.
    • Zur Unterbringung von Tennisschuhen/Kleidung können Spinde angemietet werden, Erwachsene 20,- und Jugendliche 10,- EUR pro Jahr.
    • Tennistaschen und Tennisschuhe dürfen nicht auf den Tischen und auch sonst nicht behindernd oder gefährdend abgestellt werden.
    • Eltern haften auf der gesamten Tennisanlage, in der Tennishalle und im gesamten Clubhausbereich für ihre Kinder.
  2. Spielberechtigung
    • Spielberechtigt auf den Plätzen sind alle ordentlichen Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.
    • Ein passives Mitglied darf nur max. 3-mal pro Saison auf der Anlage spielen. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird automatisch der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder fällig (der bereits bezahlte Beitrag für „Passive Mitglieder“ wird angerechnet).
    • Es darf nur in angemessener Tenniskleidung gespielt werden. Es ist nicht erlaubt, mit unbedecktem Oberkörper zu spielen.
    • Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Sandplätze (keine Stollen/Rippenprofile) betreten werden.
  1. Platzbelegung Außenplätze
    • Jedes Mitglied hat nur dann das Recht auf der Anlage zu spielen, wenn über unser Touchscreen-Terminal im Clubhaus der Platz reserviert wurde.
    • Wird auf unseren Außenplätzen gespielt ohne dass vorher siehe 3.1 durchgeführt wurde, kann eine sofortige Ablösung erfolgen.
    • Die Spieldauer beträgt 1 Stunde. Inbegriffen in dieser Zeit sind das Wässern des Platzes (wenn notwendig) vor dem Spiel und das anschließende Abziehen mit kehren der Linien des Platzes nach dem Spiel.
    • Die Belegung von Plätzen für das Training erfolgt durch den Trainer.
  1. Gastspielregelung
    • Gäste sind Tennisspieler, die i.d.R. nicht in Schwäbisch Gmünd wohnen. Sie sind spielberechtigt, wenn sie von einem aktiven Mitglied eingeladen sind und zusammen auf einem Platz spielen.
    • Der Gast muss vor Spielbeginn durch das Mitglied als 2. Spieler über unser Touchscreen-Terminal eingetragen werden.
    • Die Gastgebühr beträgt pro Tag 10,- EUR. Nach Saisonende werden die Gaststunden dem Mitglied in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen.
    • Ein Gast kann maximal 5-mal pro Saison auf der Anlage zu Gastkonditionen spielen. Die Mitglieder sind angehalten, diese Regelung einzuhalten.
    • Ausnahmen werden nur durch den Vorstand genehmigt.
  2. Hallenordnung
    • Diese Hallenordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Spieler und dem Verein durch die Buchung zustande kommt. Bitte beachten Sie diese Regelung um Missverständnissen vorzubeugen.
    • Die Benutzung der Hallenplätze ist nur nach vorheriger Buchung über das Onlinesystem gestattet. Personen die ohne eine Registrierung spielen, müssen mit einer Anzeige rechnen.
    • In der Tennishalle dürfen nur Hallenschuhe mit glatten Sohlen getragen werden, Profilsohlen sind nicht gestattet. Bitte wechseln Sie ihre Schuhe in den Umkleidekabinen oder dem Vorraum. Keinesfalls sollte mit angezogenen Hallenschuhen vom Parkplatz durch den Außenbereich in die Halle gegangen werden. Bitte betreten Sie den Spielbereich nur mit sauberen Hallenschuhen!
    • Begleitpersonen können die Halle mit sauberen Sportschuhen betreten. Sie müssen sich allerdings auf den dafür vorgesehenen Bänken am Spielfeldrand aufhalten.
    • Offene Getränke und Speisen dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden, bei einem Schaden, mit einer Reinigungspauschale von mindestens 150,- EUR geahndet.
    • Bitte lassen Sie keine leeren Flaschen oder Müll auf den Plätzen zurück. Ein Mülleimer befindet sich in jeder Halle.
    • Rauchen ist in der Tennishalle und in den anderen Räumen generell verboten.
    • Bestehende Abonnements haben für die Buchung der folgenden Saison Vorrang, es sei denn, der TV Schwäbisch Gmünd benötigt die Plätze für den vereinseigenen Spielbetrieb.
    • Sollten die Hallenplätze für eine Veranstaltung/Verbandsspiele/Training benötigt werden, erhält der Mieter rechtzeitig Nachricht. Die ausfallenden Stunden können verlegt oder rückvergütet werden.
    • Alle aktiven Mitglieder können während der Sommersaison unsere Tennishalle kostenlos benutzen. Die Gebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten (ausgenommen Lichtkosten). Spielt ein Mitglied mit einem Gast gelten auch hier die Gastspielregelungen.
  3. Schlussbestimmungen
    • Der TV Schwäbisch Gmünd haftet gegenüber seinen Mitgliedern nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Für andere Schäden (Sachschäden, Unfälle, Diebstahl etc.) haftet der Verein nicht. Fälle von Diebstahl sind jedoch dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
    • Alle Mitglieder haben auf die Einhaltung dieser Ordnung zu beachten. Vorstandsmitglieder sind gegenüber allen Mitgliedern und Besuchern der Anlage weisungsberechtigt. Wenn es geboten erscheint, können die Vorstandsmitglieder ein sofortiges Platzverbot aussprechen (Ausüben des Hausrechts).
    • Diese Platz- und Spielordnung ist für alle Mitglieder, Gäste und Besucher verbindlich und wird mit Vereinseintritt oder mit dem Betreten des Clubgeländes anerkannt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Platz- und Spielordnung sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen.

Schwäbisch Gmünd, den 11.12.2018

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