Jugendschutz

SCHUTZKONZEPT GEGEN SEXUALISIERTE GEWALT AN JUGENDLICHEN

Der Tennisverein Schwäbisch Gmünd e.V. (TV Gmünd) setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder ein, insbesondere der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

Im Folgenden sind die wichtigsten Gründe aufgeführt, warum wir uns beim TV Gmünd intensiv mit diesem Thema beschäftigen.

  • Das Problembewusstsein zu sexualisierter Gewalt ist wichtig, um entsprechende Situationen angemessen einschätzen zu können.
  • Unsere Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf eine gesunde Entwicklung und das Recht, Dinge zu benennen, die ihnen nicht gefallen.
  • Der offene und klare Umgang mit dem Thema ist Voraussetzung dafür, dass sich Betroffene bei Problemen auch anvertrauen.
  • Die klare und nach außen hin sichtbare Haltung des Vereins verdeutlicht, dass sexualisierte Gewalt hier nicht geduldet wird und potenzielle Täterinnen und Täter dadurch abgeschreckt werden sollen.
  • Ein systematisches präventives Schutzkonzept gibt Trainerinnen, Trainern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die erforderliche Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Schutzmaßnahmen des TV Gmünds

Positionierung des Vorstandes

Die Vorstandsmitglieder tragen die Verantwortung, dass Kinder und Jugendliche im TV Gmünd vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, bestmöglich geschützt werden. Sie sprechen offen über das Thema und schaffen eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens.

Relevanz für Trainerinnen und Trainer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Den Trainern, Trainierinnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden die erforderliche Sachkenntnis und die Handlungskompetenz vermittelt und sie werden regelmäßig für das Thema sensibilisiert.

Ehrenkodex und Verhaltensregeln

Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Trainer und Trainerinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sind dazu verpflichtet, einem Ehrenkodex mit erweiterten Verhaltensregeln per Unterschrift zuzustimmen.

Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis nach §72 SGB VIII

Zur Überprüfung der Eignung von Trainerinnen, Trainern, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Bewerberinnen und Bewerbern schreibt das Kinderschutzgesetz die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses vor. Dieses wird eingefordert, geprüft und abgelegt.

Benennung von Schutzbeauftragten

Der Vorstand benennt Vertrauenspersonen (hier: Schutzbeauftragte) für die Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene des Vereins. Aber auch als Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für alle Mitglieder, Eltern, Mitarbeitende und Trainerinnen und Trainer bei vagem oder konkretem Verdacht, bei Fragen zum Thema und natürlich in konkreten Fällen.

Bei einem Verdacht auf Kindswohlgefährdung ziehen die Schutzbeauftragte einen unabhängigen Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzu.

Schutzbeauftragte des TV Gmünds

  • Philip Beisswenger
  • Uwe Sonnentag
  • Susanne Barthle

Kommunikation und Einbindung

Die Kinder und Jugendliche, deren Eltern, das Trainerteam und alle Mitglieder werden über das Schutzkonzept informiert und kennen die Schutzbeauftragten.

Dieses Schutzkonzept inklusive Ehrenkodex kann auf der Homepage des TV Gmünds eingesehen werden.