Seit Samstag, 04.12.21 gilt für Nutzer der Tennishalle die 2G+ Regel. Zutritt haben somit nur noch Personen die geimpft, genesen und zusätzlich einen max. 24h alten negativen Schnelltest vorweisen können.
Folgende Tests werden akzeptiert:
- Test von einer offiziellen Teststation
- Test im Rahmen einer betrieblichen Testung
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- Personen, die ihre Drittimpfung (Booster) erhalten haben.
- Personen, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt
- Genesene, deren Infektion nachweislich höchstens ein halbes Jahr alt ist
- Schüler bis einschließlich 17 Jahre (Schülerausweis ausreichend)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (Schnelltest ausreichend)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, Schnelltest ausreichend)
- Schwangere und Stillende (Schnelltest ausreichend, gilt allerdings nur bis 10.12.21)
Impfnachweise und Genesenennachweis einmalig an tvgd@gmx.de mailen und auf Verlangen vorzeigen
Buchende sind für die Nachweise ihrer Mitspielenden verantwortlich